Grundsätzlich kostet die Mitgliedschaft nichts. Mit dem Beitritt zu einer Genossenschaftsbank verpflichten Sie sich als neues Mitglied jedoch dazu, sich mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen an der Genossenschaftsbank zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung ist in der Satzung der Bank geregelt. Wer aus der Genossenschaft wieder ausscheidet, kann die Rückerstattung der Beteiligung verlangen.
Was muss ich tun um Mitglied zu werden?