Förderung durch den Staat
Weil die gesetzliche Altersrente für viele Menschen kaum ausreichen wird, ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein für ein auskömmlichen Ruhestand. Der Staat fördert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung u.a. mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das insbesondere die spätere Rente von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhöhen soll.
Arbeitgeber sind in der Pflicht aber haben die Wahl
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Dabei haben die Arbeitgeber die Wahl zwischen fünf Varianten, den so genannten Durchführungswegen der bAV.