Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Förderung durch den Staat

Weil die gesetzliche Altersrente für viele Menschen kaum ausreichen wird, ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein für ein auskömmlichen Ruhestand. Der Staat fördert die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung u.a. mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das insbesondere die spätere Rente von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhöhen soll.

Arbeitgeber sind in der Pflicht aber haben die Wahl

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Dabei haben die Arbeitgeber die Wahl zwischen fünf Varianten, den so genannten Durchführungswegen der bAV.

Direktversicherung
Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung und die am häufigsten gewählte Form ist die Direktversicherung. In der Regel handelt es sich um eine klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung.
 
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen. Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungsträger, die wie ein Versicherungsunternehmen geführt werden.
 
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Hier beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse. Das bietet die Chance auf attraktive Renditen. Das eingezahlte Kapital bleibt zum Rentenbeginn garantiert.
 
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge. Wer viel verdient, hat im Alter in der Regel relativ große Versorgungslücken. Aufgrund einer hohen Steuerfreiheit in der Ansparphase lohnt sich das Modell daher vor allem für Gutverdiener.
 
  Pensionszusage / Direktzusage
Bei der Pensionszusage bzw. Direktzusage legt das Unternehmen firmeneigenes Geld für den Mitarbeiter an, aus dem sich später die Pension finanziert. Der Mitarbeiter muss in der Regel nichts dazuzahlen. Dieses Modell eignet sich vor allem als flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden.