Gesetzliche Kontenwechselhilfe

Unterstützung beim Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz

Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel Ihres bisherigen Girokontos von Ihrer alten Bank zu uns einzuleiten.


Es geht aber noch einfacher - selbst wechseln!

Der Kontowechsel mit unserem Konto-Wechselservice online ist einfach und schnell.

Sie haben die Wahl zwischen dem automatischen Kontowechsel und dem Wechsel mithilfe unserer intelligenten Guided Tour. Ihre bestehenden Lastschriften und Gutschriften werden übernommen. Sie erhalten eine Übersicht aller einzurichtenden und von ihrem Konto abgehenden Daueraufträge.

Auf Wunsch können Sie auch ein Kündigungsschreiben für Ihr altes Konto erstellen und Ihre regelmäßigen Zahlungspartner über Ihre neue Kontoverbindung informieren.

Kontowechselservice