Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

2021 wurde das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)“ verabschiedet. Die EU und die Bundesregierung nehmen Unternehmen stärker in die Pflicht, bei ihren Zulieferern die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu überwachen.

Unser LkSG-Risikomanagement-System zielt darauf ab, sowohl Risiken in unserem eigenen Geschäftsbetrieb als auch in unserer Lieferkette auf ein Minimum zu reduzieren. Ausführlichere Details können Sie hierzu unserer Grundsatzerklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 entnehmen.

Wenn Sie uns einen Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich oder in unseren Lieferketten zukommen lassen möchten, können Sie uns über hinweise@vbbrawo.de kontaktieren. Alle Hinweise können unter Namensnennung oder anonym gemeldet werden. Es wird durch geeignete personelle, organisatorische und technische Maßnahmen sichergestellt, dass bei eingehenden Beschwerden und Hinweisen die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebenden gewahrt wird und ein wirksamer Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde der hinweisgebenden Person gewährleistet wird. Die mit dem Beschwerdeverfahren betrauten Personen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Die Vertraulichkeit bezieht sich auf die hinweisgebende Person, die Person/en, die Gegenstand der Meldung ist/sind sowie sonstige in der Meldung genannte Personen.