2021 wurde das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)“ verabschiedet. Die EU und die Bundesregierung nehmen Unternehmen stärker in die Pflicht, bei ihren Zulieferern die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu überwachen.
Unser LkSG-Risikomanagement-System zielt darauf ab, sowohl Risiken in unserem eigenen Geschäftsbetrieb als auch in unserer Lieferkette auf ein Minimum zu reduzieren. Ausführlichere Details können Sie hierzu unserer Grundsatzerklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 entnehmen.